AGB von E-XITED
GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen
E-XITED
Ute Büchele
Klopstockstr.67
70193 Stuttgart
mit ihren Vertragspartnern, nachstehend »Auftraggeber« genannt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggebern schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt.
Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an Ute Büchele absenden.
ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Ein Vertrag mit Ute Büchele kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftraggebernauftrags durch elektronische oder postalische Zusendung der Auftragsbestätigung des Auftraggebers an Ute Büchele zustande. Der Auftrag kann auch durch eine E-Mail bestätigt werden.
Der Gegenstand des Vertrages ist folgender:
Im Vertrag / der Auftragsbestätigung werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet. Gegenstand des Vertrages sind die Analyse / Konzeption, Gestaltung, Programmierung sowie Implementierung ei ner Website / Landingpage / einer anderen benannten anderen Designarbeit (im Folgenden nur »Designarbeit« genannt).
DATEN
Der Auftraggeber stellt Ute Büchele von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann Ute Büchele nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. im Falle einer Vertretung von Ute Büchele, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an den diesen zu übermitteln.
PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERN
Die Verantwortung für die vom Auftraggeber gelieferten Leistungsteile zur Erstellung der Designarbeit liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Er versichert, dass sie weder strafrechtlich relevante, noch jugendgefährdende oder pornografische Inhalte enthalten und weder Urheber noch Markenrechte Dritter verletzen. Ute Büchele ist berechtigt, soweit es Verstöße gegen die vorgenannten Vorgaben feststellt, den Auftraggeber um die Überlassung rechtmäßigen Materials zu bitten. Kommt der Auftraggeber dieser Bitt e innerhalb einer Frist v on 2 Wochen nicht nach, ist Ute Büchele zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Der Auftraggeber hat Ute Büchele in diesem Fall alle bis dahin entstandenen Kosten für die Erstellung der Designarbeit zu ersetzen.
WEBSITE / LANDINGPAGE / ANDERE ONLINE-DE SIGNARBEITEN
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website / Landingpage oder anderer Designarbeiten, die online sind, rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehe n können. Es handelt sich dabei insbesondere um:
• die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
• Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
• Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
• Prüfpflichten bei Linksetzung;
• Prüfpflichten für di e Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs un d Chaträumen;
• Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
• Pflicht zur Wahrung der Urheber- un d Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte);
• Prüfung des »Rechts am eigenen Bild« nach KunstUrhG;
• Pflicht zur Verlinkung auf die Seite der Online-Streitbeilegung der Europäische Kommission.
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Sollte Ute Büchele ein Schaden erwachsen, weil der Auftraggeber die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist Ute Büchele berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
TERMINE, FRISTEN UND LEISTUNGSHINDERNISSE
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Ist für die Leistung von Ute Büchele die Mitwirkung des Auftraggebern erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit mindestens um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebern, unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Ute Büchele nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Soweit Ute Büchele seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder an derer für Ute Büchele unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Ute Büchele keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Auftraggebern Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
ABNAHME
Der Auftraggeber ist nach Fertigstellung der Webseite innerhalb einer Woche zur Prüfung verpflichtet.
Zeigt sich ein Mangel, ist dieser innerhalb einer Woche anzuzeigen. Wird die Anzeige unterlassen, gilt die Designarbeit als genehmigt. Gleiches gilt, wenn sich ein Mangel n ach Abnahme zeigt. Eine Endabnahme liegt auch automatisch vor, wenn der Auftraggeber Ute Büchele mit der endgültigen Online-Stellung beauftragt.
Änderungen nach Abnahme der Konzeption bzw. der Gestaltung sind kostenpflichtig.
DATENSCHUTZ
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain notwendig sind.
VERGÜTUNG UND ZAHLUNGEN
Die Angebote von Ute Büchele sind freibleibend und unverbindlich. Gültig ist die im individuellen Angebot genannte Vergütung.
Der kürzeste Abrechnungszeitraum sind 30 Minuten. Alle Arbeit en, die kürzer dauern, werden mit 30 Minuten abgerechnet. Dies gilt pro »Session« und nicht pro Auftrag.
Die Vergütung ist zu 50% bei Auftragserteilung und zu 50% nach Ablieferung und Abnahme des Werkes fällig. Alle Rechnungen sind bis zu dem in der Rechnung genannten Zahlungsziel ohne Abzug zahlbar.
Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich Ute Büchele vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Auftraggebern weiterzugeben.
Wird die Abschlussrechnung nach Abnahme des Auftragnehmers nicht fristgerecht beglichen, erhält der Auftraggeber eine Mahnung mit einer Mahnpauschale in Höhe von 40 € . Bleibt der Auftraggeber weiter säumig, darf der Auftragnehmer ohne weitere Korrespondenz mit dem Auftraggeber die offene Forderung einem Inkassobüro übergeben.
Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Auftraggeber spätestens innerhalb von 2 Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 3-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
Serviceverträge werden jeweils für ein Jahr geschlossen. Soweit nicht eine Vertragspartei den Vertrag vor Ablauf dieser Laufzeit kündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. Weitere Verlängerungen sind uneingeschränkt möglich. Das monatliche Pauschalentgelt für die Betreuung der Webseite wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.
SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend des vereinbarten Stundensatzes gesondert berechnet. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche aktuelle Vergütung als vereinbart.
Ute Büchele ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ute Büchele entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Ute Büchele abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Ute Büchele im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus de m Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Ute Büchele behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Ute Büchele eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Ute Büchele übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Ute Büchele Korrekturmuster vorzulegen.
Die Produktionsüberwachung durch Ute Büchele erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Ute Büchele berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Ute Büchele haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Ute Büchele 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Ute Büchele ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRE CHTE
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Ute Büchele weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Ute Büchele, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SD St/AGD übliche aktuelle Vergütung als vereinbart.
Ute Büchele räumt dem Auftraggebern das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erbrachte Leistung zu nutzen. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Ute Büchele berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Für Designarbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Ab s. 1 BGB), wenn die geschuldete Vergütung vollständig auf de m Konto von Ute Büchele verbucht wurde. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der fertigen Leistung, z.B. bei Webseiten bzw. Bestandteilen der Website im Internet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen.
Ute Büchele hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Ute Büchele zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen aktuellen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
Der Auftraggeber wird Ute Büchele im Impressum einer von Ute Büchele erstellten Website als Urheber der Website nennen sowie auf die Webseite von Ute Büchele verlinken, wobei der Link keine »nofollow«-Elemente enthalten darf. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von Ute Büchele zu entfernen.
EIGENTUMSVORBEHALT
Erstellte Webseiten, Publikationen oder andere Designarbeiten und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von Ute Büchele.
WEITERGELEITETE AUFTRÄGE
Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass Ute Büchele einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt Ute Büchele den Auftrag dadurch, dass er ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.
HAFTUNG
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Ute Büchele.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Ute Büchele nicht. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Ute Büchele geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch Ute Büchele wird von dem Auftraggebern getragen. Der Auftraggeber stellt Ute Büchele von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebern gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggebern ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
Erachtet Ute Büchele für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten.
Schadensersatzansprüche gegen Ute Büchele sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Ute Büchele selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollt en die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für Ute Büchele zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Der Höhe nach ist die Haftung von Ute Büchele beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
Die Haftung von Ute Büchele für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
Ute Büchele übernimmt keine Haftung hinsichtlich der zukünftige Bereitstellung von neuen Versionen der eingesetzten Software.
VERJÄHRUNG
Rechte des Auftraggebern wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Webseite / Designarbeit. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn Ute Büchele grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von Ute Büchele zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebern. D ie Haftung von Ute Büchele nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Ansprüche von Ute Büchele auf Vergütung verjähren in fünf Jahren.
VIRENSCHUTZ UND SICHERHEIT
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er eigene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen sollte, um Schäden durch Viren oder andere rechts- oder sittenwidrige Daten zu verhindern. Derartige Maßnahmen sind über die zum Schutz des eigenen Gefahrenbereichs von Ute Büchele gegen unbefugten Zugriff Dritter eingerichtete Schutzmechanismen hinaus nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung des Email Dienstes zu unterlassen, insbesondere keine Computerviren oder andere bösartige Software anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern oder sonstige Anwendungen auszuführen, die zu Beschädigungen der Systeme des Anbieters, seiner Netze oder an derer Netze führen oder führen können. Der Auftraggeber verpflichtet sich Daten vor dem Hochladen ins Netz auf Viren zu prüfen und nur geprüfte Dateien auf den Server zu bringen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur Software zu verwenden, die die Sicherheit der Server und Dateninhalte nicht beeinträchtigen. Ute Büchele behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden.
Ute Büchele behält sich das Recht vor, dass Angebot des Auftraggebern ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Auftraggeber sonstige Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es v or Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt Ute Büchele von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
MASSGEBLICHES RECHT UND GERICHTSSTAND
Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggebern und Ute Büchele gilt deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlands-Auftraggebern und Auslands-Auftraggebern gleichermaßen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Stuttgart.
SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Mündliche Nebenabreden zu diese m Vertrag bestehen nicht.
Stuttgart, 01.06.2025
HIER können die AGB als PDF heruntergeladen werden.